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27.02.2007
Neue Pflichtangaben in unternehmerischen E-Mails seit 01.01.2007
Für den nachfolgenden Beitrag ist die Kanzlei Linnemann, Dippoldiswalde verantwortlich.

Nach dem seit 01.01.2007 geltenden „Gesetz über elektronische Handelsregister und Ge-nossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ müssen nunmehr alle Kaufleute, vom Einzelkaufmann über Kapitalgesellschaften bis zu Personengesellschaften in allen ge-schäftlichen E-Mails (auch Newsmails) bestimmte Unternehmensdaten erkennen lassen.

Bitte geben Sie daher künftig in Ihren Mails immer an:

- die Firma mit Rechtsform,
- das zuständige Registergericht,
- die Handelsregisternummer und den Ort der Niederlassung bzw. den Sitz der Gesellschaft.
- Zusätzlich müssen bei einer GmbH sämtliche Geschäftsführer mit vollem Namen und bei Aktiengesellschaften die Vorstände in dieser Form sowie der Aufsichtsratsvorsitzende benannt sein.

Bitte beachten Sie auch, dass zukünftig Handelsregistereintragungen, die elektronisch erfol-gen, für jedermann im Internet abrufbar sind. Ebenso können seit 01.01.2007 sämtliche ein Unternehmen betreffende Daten in einem neu geschaffenen elektronischen Unternehmens-register von jedermann eingesehen werden (www.unternehmensregister.de).

Weiterhin besteht ab nun für alle Kapitalgesellschaften und auch bestimmte Personenhan-delsgesellschaften (z.B. die GmbH & Co. KG) die Pflicht, ihren Jahres- bzw. Konzernab-schluss beim elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben. Auch diese Jahresab-schlüsse sind dann im Unternehmensregister im Internet für jedermann einsehbar. Seit Jah-resbeginn sieht der Gesetzgeber bei Nichtbefolgung dieser Pflicht ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500,00 bis zu 25.000,00 Euro vor.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte Linnemann
01744 Dippoldiswalde
Markt 14
Tel. 03504-625971
Fax 03504-629412
Email: majorek@RA-Linnemann.de
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